Ehevertrag – Notwendig oder unromantisch?

Natürlich ist es alles andere als romantisch, bereits vor der Hochzeit an eine mögliche Scheidung zu denken. Allerdings kann ein Ehevertrag dennoch eine lohnenswerte Vereinbarung sein, da er für beide Seiten eine Absicherung darstellen kann. Was es dabei besonders zu beachten gilt, verrät der nachfolgende Artikel.

Lohnt sich der Abschluss eines Ehevertrags?

Ein Ehevertrag kann diverse Streitigkeiten, welche bei einer Scheidung aufkommen können, effektiv verhindern. Spezielle Regelungen für diesen Fall sorgen dann dafür, dass Bereiche wie Geld oder auch das Sorgerecht schon vorab geklärt sind. Einerseits gibt dies Sicherheit, andererseits können solche Klauseln auch viel Stress, Nerven und vor allem Geld sparen. Da alles genau besprochen werden muss, sollte der Ehevertrag nicht zu schnell und unbedacht aufgesetzt werden. Idealerweise wird er schon ein halbes Jahr im Voraus geschrieben und bis nur endgültigen Fertigstellung noch mehrmals durchgesehen sowie verändert oder auch ergänzt. Auch hier wird mitunter schon Zeit für die Einigung gewisser Dinge benötigt, da nicht immer alle Ideen beider Partner übereinstimmen. Vor der Hochzeit ist es in der Regel deutlich leichter, sich zu einigen als bei einer Scheidung, da hier die Emotionen häufig am Überkochen sind.

Dies gehört in einen Ehevertrag

Einer der wichtigsten Punkte, die unbedingt in einen Ehevertrag gehören, ist der Unterhalt für den Partner, der finanziell schlechter gestellt ist als der andere. Das ist besonders dann sehr wichtig, wenn das Paar gemeinsame Kinder hat. Der Grund dafür ist, dass Mütter und Väter, welche für die Erziehung ihres Kindes ihren Beruf aufgeben oder auch die Arbeitszeit reduzieren, oft nur noch bis zum dritten Lebensjahr des Kindes einen gesetzlichen Anspruch auf den Betreuungsunterhalt hätten.

eheSO kann im Ehevetrag zum Beispiel festgehalten werden, dass ein Kind bis zu einem bestimmten Alter von einem der Partner – egal, ob Mutter oder Vater – betreut werden soll. In diesem Fall macht es Sinn, dass schon im Ehevetrag steht, dass der Partner im Falle einer Scheidung eine bestimmte Menge an Unterhalt bekommen wird.

Hier spielt weiterhin der Unterhalt während der Trennungsphase eine wichtige Rolle, da diese Phase noch komplizierter ist als die Phase nach der tatsächlichen Scheidung – hier gibt es nämlich keine festen gesetzlichen Regelungen mehr. Das Paar kann so zum Beispiel festlegen, dass jeden Monat ein fester Betrag gezahlt wird, bis der gesetzliche Unterhalt geklärt ist.

Ebenfalls unbedingt geklärt werden muss der Güterstand: Eine Paar gründet mit einer Ehe im Normalfall eine so genannte Zugewinngemeinschaft. Dies bedeutet: Im Falle einer Scheidung würde das während der Ehe gewonnene Vermögen zu 50 % an jeden aufgeteilt werden. Das ist allerdings nicht immer von Vorteil und muss daher in jedem Fall vorher genau geklärt werden.hic

Rechtliche Gültigkeit

Weiterhin gilt darüber hinaus, dass ein Ehevertrag erst dann seine rechtliche Gültigkeit besitzt, wenn er von einem Notar offiziell beglaubigt bzw. beurkundet worden ist. Wer sich eine fundierte Fachberatung diesbezüglich wünscht, bekommt diese in der Regel kostenfrei. Wie hoch das Honorar für die Beurkundung ist, richtet sich in der Regel nach dem Vermögen beider Partner. Mehr Infos zu Heirat & Hochzeit finden Sie im Internet.


Bildquelle: sten fischer - Pixelio.de



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