Hauskauf nach der Hochzeit

Kaum sind die Hochzeitsglocken verklungen, die Flitterwochen, vielleicht irgendwo in der Südsee, gehen leider ihrem Ende entgegen und spätestens dann nach der Heimkehr, geht der Ernst des Lebens für das frisch vermählte Hochzeitspaar erst so richtig los!

Steht bis zu diesem Zeitpunkt allerdings noch nicht fest in welcher Herberge die frisch Vermählten künftig leben und nächtigen sollen, wird das Leben dann allerdings ganz schnell zum Albtraum. Daher sollte vor der Hochzeit grundsätzlich feststehen wo und vor allem wie künftig gelebt und gewohnt wird. Ein Hauskauf, der bereits vor der Vermählung vollzogen oder wenigstens bereits geplant ist, wirkt in dieser Hinsicht wahre Wunder, zumindest was die mentale Verfassung der Hochzeitsreisenden angeht!

Hauskauf nach der Hochzeit – rechtliche Belange besser zu regeln

Vor allem in rechtlicher Hinsicht ist jung Vermählten zu empfehlen mit dem gemeinsamen Hauskauf bis nach der Trauung zu warten. Dabei kann durchaus zuvor schon ausführlich geplant und gesucht werden. Einen Immobilienmakler hierbei mit ins Hauskauf-Boot zu nehmen wird ganz gewiss die richtige Wahl sein, um dann mit professioneller Unterstützung das Immobiliengeschäft abzuwickeln.

Zunächst muss selbstverständlich erst einmal das passende Objekt gefunden werden. Immobilienmakler habe hierzu oft ein breites Portfolio für Immobiliensuchende anzubieten. Allerdings stehen sie auch mit Rat und Tat zur Seite, wenn es darum geht kaufvertragsrechtliche und sonstige beim Haus-oder Wohnungskauf wichtige Dinge zu planen und zu erledigen. Eine Vorauswahl kann man auch selbst über das Internet treffen.

Nach der Trauung mehr Rechtssicherheit und einfachere Kaufvertragsgestaltung

Speziell beim Immobilienkauf wird es immens wichtig, dass rechtliche Grundlagen für Neuvermählte entsprechend gewürdigt werden. So kann ein notarieller Hauskaufvertrag zwar durchaus auch bereits vor der Ehe geschlossen werden, allerdings müssen dann auch die eigentumsrechtlichen Verhältnisse separat geklärt werden. Hingegen kann ein Ehepaar beim Hauskauf gemeinsam auftreten, gleichzeitig wird der Kauf aber dann – je zur Hälfte – vollzogen.

Dies spart Kosten beim Notar und bei der Grundbucheintragung und bringt zusätzlich noch mehr Rechtssicherheit. Somit bleibt festzuhalten, dass der Hauskauf für Hochzeiter besser vollzogen werden kann, wenn bereits der Trauschein die junge Ehe besiegelt hat. Hierdurch wird den Kaufbeteiligten dann später durch klare rechtliche Vorgaben größere Sicherheit gegeben, vor allem auch bei eventuellen Auseinandersetzungen.

Rainer Sturm – Pixelio.de




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