Ist ein Ehevertrag sinnvoll – Ja oder Nein?

Eine Ehe wird normalerweise mit dem Wunsch geschlossen, ein Leben lang zusammen zu bleiben. Wer allerdings die aktuellen Scheidungsraten kennt, ist gut beraten, sich zumindest für den Fall einer Trennung bereits vorab über die Möglichkeiten informiert zu haben.

Ein Ehevertrag klingt zunächst zwar unromantisch, vereinfacht aber im Fall der Fälle das Prozedere und schont die Nerven. Eine Beziehung kann schnell in die Brüche gehen. Liebeskummer entsteht und die glückliche Ehe liegt in Scherben.

Was passiert im Fall einer Scheidung ohne Ehevertrag?

Ohne Ehevertrag wird der Zugewinn auf beide Partner jeweils zur Hälfte geteilt. Es gilt der gesetzliche Güterstand mit Zugewinnausgleich. Das heißt, kein Partner haftet für die Schulden des anderen und das in die Ehe eingebrachte Vermögen bleibt getrennt. Da eine Zugewinngemeinschaft besteht, werden bei einer Scheidung die gemeinsam erwirtschafteten Güter dann vollständig aufgeteilt. Ebenfalls werden dann auch die Rentenansprüche und die Altersversorgung ausgeglichen (Versorgungsausgleich).

Was kann ein Ehevertrag regeln?

Ein Ehevertrag ist nicht immer notwendig, da es auch ohne Vertrag gesetzliche Regelungen gibt.

Sinnvoll ist ein solcher Vertrag jedoch dann, wenn das Ehepaar ein sehr unterschiedliches Einkommen oder Alter haben oder einer der Partner sehr vermögend ist. Auch bei Partnern unterschiedlicher Staatsangehörigkeit regelt ein Ehevertrag, welches nationale Recht im Falle einer Scheidung oder des Todes eines der Partner gelten soll.

Freiberufler sind ebenfalls gut damit beraten, einen Ehevertrag abzuschließen.

Wie wird ein Ehevertrag abgeschlossen?

Zunächst einmal sollte sich jedes Paar, das einen solchen Vertrag in Erwägung zieht, von einem Anwalt beraten lassen.

Nach deutschem Recht ist ein Ehevertrag nur dann gültig, wenn er notariell beurkundet wird. Dieser Vertrag kann vor oder während der Ehe geschlossen werden.

Die Kosten eines solchen Vertrags hängen von den darin aufgenommenen Gegenständen, also dem Wert, ab.

Kann ein Ehevertrag nachträglich geändert werden?

Ja, bspw. im Falle einer Änderung der Lebensverhältnisse der beiden Personen.

Die wichtigsten Informationen über den Ehevertrag:

Gesetzlicher Güterstand entspricht der Zugewinngemeinschaft. Das heißt, alles, was in der Ehe erwirtschaftet wurde, wird geteilt. Ausgenommen davon sind Vermögenswerte, die schon vor der Eheschließung vorhanden waren oder Erbschaften, die während der Ehe zum Tragen kamen.

Modifizierte Zugewinngemeinschaft: Meistens wird hier der gesetzlich geregelte Güterstand der Zugewinngemeinschaft angepasst. Dies ist die häufigste Form der Vertragsgestaltung. Im Falle einer Scheidung muss der Zugewinnausgleich nicht gezahlt werden. Nur im Todesfall gilt der Zugewinnausgleich. Das Erbrecht wird in diesem Fall nicht beschnitten.

Gütergemeinschaft: Bei einer Gütergemeinschaft gehört beiden Partnern alles zu gleichen Teilen gemeinsam, unabhängig davon, ob die Vermögenswerte bereits vor der Ehe bestanden oder gemeinsam erwirtschaftet wurden. Bei einer Scheidung wird dann geteilt, wobei jedoch einzelne Vermögensteile als „Sondergut“ ausgenommen werden können.




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