Trauzeugen
Normalerweise bestimmt sowohl die Braut als auch der Bräutigam jeweils einen Trauzeugen. Seit dem 01.07.1998 sind in Deutschland jedoch keine Tauzeugen mehr vorgeschrieben. Nur die katholische Kirche besteht nach wie vor auf die Benennung von Trauzeugen. Dies gilt ebenso für Eheschließungen in Österreich oder der Schweiz.
Das Zeremoniell der Eheschließung mit Trauzeugen hat heutzutage eher einen symbolischen Charakter. Es gilt jedoch als Ehre, von den Brautleuten ausgewählt zu werden. Die benannten Zeugen unterstützen die Eheleute dann bei diesem wichtigen Schritt. Lediglich die Unterschrift der Trauzeugen auf der Heiratsurkunde ist verpflichtend. Daher sollte der Personalausweis oder Reisepass auch unbedingt zum Standesamt mitgenommen werden.
Weitere Aufgaben kommen dann beim Ringwechsel in der Kirche auf die Trauzeugen zu. Einer nimmt der Braut den Brautstrauß ab, während der andere dem Bräutigam die Ringe reicht.
Als Schirmherr über die Ehe kann der Trauzeuge dem Brautpaar in Krisenzeiten zur Seite stehen oder in Trennungsfällen als neutraler Vermittler zwischen beiden Parteien wirken.
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